Barrierefreiheitserklärung

OnlyFindz ist bestrebt, seine Website https://onlyfindz.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen, die auf den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, beruht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Teilweise konform

Die Website ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen und Mängel teilweise konform mit den Anforderungen des BFSG und den WCAG 2.1 AA.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Externe Inhalte Dritter: Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebettete Zahlungsdienstleister wie Klarna, externe Bewertungswidgets) liegen außerhalb unserer direkten Kontrolle und können Einschränkungen aufweisen.
  • Dynamisch nachgeladene Inhalte: Einzelne durch JavaScript dynamisch nachgeladene Produktlisten können bei sehr langsamer Verbindung kurzzeitig ohne vollständige semantische Struktur erscheinen.
  • PDF-Dokumente und externe Verlinkungen: Verlinkte externe Dokumente (z. B. Herstellerdatenblätter) wurden nicht von uns erstellt und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.06.2026 erstellt. Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 und WCAG 2.2 Erfolgskriterien.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft, mindestens jedoch einmal jährlich.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen benötigen, die aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht zugänglich sind, können Sie uns jederzeit kontaktieren:

OnlyFindz
E-Mail: onlyfindzz@gmail.com

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn Sie auf Ihre Anfragen und Meldungen keine zufriedenstellende Reaktion erhalten haben, können Sie die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten.

Zuständige Stelle im Sinne des BFSG ist die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.